Praxiskurs

 

Allgemeine Informationen:

 

Wer ist verpflichtet den Praxiskurs zu besuchen?

  • Wer nach dem 1. Juni 2025 einen Hund bei sich aufgenommen hat
  • Wer nach dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich zugezogen ist


Ausnahmen:

  • Wenn der Hund beim Erwerb oder Zuzug 10 Jahre oder älter ist
  • Wenn in einem anderen Kanton bereits eine praktische Ausbildung mit dem Hund absolviert wurde, welche vom Veterinäramt Zürich als gleichwertig anerkannt wird.
  • Für Hundeausbildner, welche über eine Bewilligung vom Veterinäramt Zürich verfügen.
  • Hunde, die in der zentralen Hundedatenbank AMICUS auf ein Tierheim registriert sind; ausgenommen sind jene, die ein Tierheim aus dem Ausland einführt, um sie in der Schweiz zu platzieren.
  • Für Personen, die einen Assistenzhund von einer von der Invalidenversicherung anerkannten Schule oder Ausbildungsvereinigung halten.
  • Für Personen, die als Milizhundeführer/-in während der Rekrutenschule oder als Instruktor/-in einen Hund der Armee übernehmen, wenn der Hund in der Armee eingesetzt wird oder für einen solchen Einsatz vorgesehen ist.
  • Bei Hunden, die für den Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder beim Grenzwachtkorps eingesetzt werden oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind.
  • Bei vom Bundesamt für Umwelt anerkannten Herdenschutzhunden.

 

Wozu dient die Prüfung?

  • Förderung der Bindung und Beziehung des Hundes zur Hundehalterin oder zum Hundehalter.
  • Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes.
  • Befähigung der Hundehalterin oder des Hundehalters zur Grunderziehung des Hundes.
  • Tiergerechtes und sicheres Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen.
  • Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung.

 

Der obligatorische Kurs zur praktischen Hundeausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes. Dieser muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens sechs Lektionen und gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Das Erreichen der Lernziele wird in einer Checkliste (Lernerfolgskontrolle) dokumentiert.

 

Ablauf des Kurses:

Der Standard-Praxiskurs umfasst 6 Lektionen à 60 Minuten im Gruppenunterricht. Aufgrund der umfangreichen Lernziele ist es möglich, dass je nach Ausbildungsstand, mit weiteren Lektionen gerechnet werden muss um die geforderten Ziele zu erreichen.