Obligatorischer Ausbildungskurs Kanton ZH

 

  • Spielst du mit dem Gedanken dir den Traum von einem eigenen Hund zu erfüllen?
  • Bist du nach dem 1. Juni 2025 mit deinem Hund in den Kanton Zürich umgezogen?
  • Warst du während den letzten 10 Jahren nicht länger als 6 Monate in Folge im Besitz eines Hundes?
  • Hast du 3 Monate oder länger einen Hund in deiner Obhut?

 

Wenn du im Kanton Zürich wohnst und eine der oben genannten Fragen mit ja beantworten kannst, bist du seit der Einführung der neuen Hundeverordnung verpflichtet, den obligatorischen Ausbildungskurs zu absolvieren. 

 

Die neue Hundeverordnung des Kantons Zürich ist seit 1. Juni 2025 in Kraft und schreibt folgendes vor:

 

Ersthundehalter oder wer in den letzten 10 Jahren keinen Hund hatte muss einen Theoriekurs absolvieren, welcher mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Die Prüfung darf höchstens 1 Jahr vor der Übernahme des Hundes und muss spätestens 2 Monate nach der Übernahme des Hundes erfolgreich absolviert werden.

 

Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à mindestens 6 Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. 

 

Anmerkung:

Die Lernziele sind sehr umfangreich, je nach Ausbildungsstand, muss mit mehr Zeit/Lektionen gerechnet werden um die geforderten Lernziele zu erreichen.

 

Hier findest du detaillierte Informationen zum Theoriekurs und zum Praxiskurs sowie nachfolgend den Button zum Booklet.